AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  • Wir verkaufen und liefern ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit.
  • Auf Besonderheiten, die für einen Kaufmann oder einer ihm in § 24 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gleichgestellter Personen, wird besonders hingewiesen („kaufmännischer Verkehr“)

§ 2 Vertragsschluss

  • Unser Angebot ist in Preis, Menge und Lieferzeit freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesandt wird.

§ 3 Preise und Zahlung

  • Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt verstehen sich die Preise in Euro frei Haus.
  • Unsere Rechnungen sind, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, bei Lieferung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie, mit Ausnahme der Erstmahnung, eine Mahngebühr von EUR 14,00 pro Mahnung zu fordern, sofern nicht einen höheren Schaden nachweisen oder der Besteller nicht einen niedrigeren Schaden nachweist.
  • Wir weisen gemäß § 286 Abs. 3 BGB darauf hin, daß der Besteller auch ohne Mahnung automatisch in Verzug gerät, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bezahlt worden ist.
  • Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, insbesondere das der Besteller einen Scheck nicht eingelöst oder seine Zahlung einstellt, so sind wir berechtigt Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  • Aufrechnungsrechte (im kaufmännischen Verkehr zusätzlich: Zurückbehaltungsrechte) stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenrechte rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

  • Wir bemühen uns Lieferfristen einzuhalten, jedoch sind Angaben über Lieferzeiten unverbindlich, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  • Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert.
    Nach Ablauf der vorerwähnten Frist und einer angemessenen Nachfristsetzung ist der Besteller ebenfalls berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertag, zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unseren Verpflichtungen frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
  • Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Besteller Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf unserer groben Fahrlässigkeit.
  • Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

§ 5 Gefahrenübergang

  • Die Gefahr geht auf den Besteller über sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Die Sendungen reisen auf Gefahr des Bestellers, auch wenn wir noch andere Leistungen übernommen haben, z.B. die Lieferung frei Haus.
  • Bei durch uns transportversicherten Sendungen leisten wir für Bruch und Verlust während des Transports nur Ersatz, wenn uns eine Bestätigung des Frachtführers vorliegt und uns der Schaden unverzüglich gemeldet wurde. Wir behalten uns vor, den Originalfrachtbrief mit Abtretungserklärung des Bestellers bzw. eine amtliche Schadensfeststellung zu verlangen.

§ 6 Gewährleistung, Rügepflicht, Haftungsbeschränkung

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
  • Offensichtliche Mängel, z. B. hinsichtlich Menge und Beschaffenheit, müssen uns jedoch unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen (im kaufmännischen Verkehr: binnen 8 Tagen) nach Lieferung, schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus. Nicht offensichtliche Mängel können jederzeit innerhalb der Gewährleistungsfrist angezeigt werden. Im kaufmännischen Verkehr gilt dies nur bei solchen Mängeln, die durch die Wahrnehmung der unverzüglichen Prüfungs- und Rügepflicht nach §§ 377, 378 HGB nicht erkennbar waren.
  • Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, steht uns das Recht auf Ersatzlieferung zu. Zulässig sind bis zu zwei Ersatzlieferungsversuche; die hiermit verbundenen Aufwendungen tragen wir mit Ausnahme des Mehraufwands, der durch Umstände anfällt, die der Besteller zu vertreten hat. (z.B. Versand an einen anderen Ort als den ursprünglichen).
  • Schlägt die Ersatzlieferung fehl oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, welche in Ansehung des zugrundeliegenden Geschäftsvertrages untypisch sind oder nicht vorhersehbar waren, es sei denn, uns fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Im kaufmännischen ist die Haftung für die vorerwähnten Schäden auch bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruhe auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Geschäftsführung oder leitender Angestellter oder auf schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, wenn die Zusicherung den Besteller gegen Mangelfolgeschäden absichern soll.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  • Bis zum Eingang aller Zahlungen aus diesem Vertrag (im kaufmännischen Verkehr: bis zur Erfüllung aller, auch Saldo-Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund jetzt und zukünftig gegen den Besteller zustehen) werden uns folgende Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit Ihr Wert unsere Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
  • Wir bleiben Eigentümer des Liefergegenstandes. Verpfändung und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändung, wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentümerrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns, liegt kein Rücktritt im Vertrag.
  • Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum zu übertragen.
  • Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen auf unserer Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges

  • Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
  • Im kaufmännischen Verkehr ist ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser jeweiliger Geschäftssitz.
  • Wir speichern Daten im Rahmen unserer Geschäftsbedingungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).